- Dialysefahrten
- Krankenhaus-Einweisungen
- Krankenhaus-Entlassungen
- Tagespflegefahrten
- Arztfahrten
- Privatfahrten
- Sanitätsdienste
- Chemo- oder Strahlentherapiefahrten
0800 / 9527505
( FREECALL )
Unsere Philosopie
Im Mittelpunkt stehen für uns die Bedürfnisse und Interessen
unserer Kunden und Patienten. Wir befördern Sie zuverlässig,
pünktlich, freundlich und mit höchster Versorgungsqualität.
Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege- und Seniorenheime sind un-
sere Kunden und die steigende Anzahl unserer Krankenfahrten
zeugt vom Vertrauen und der Zufriedenheit unserer Kunden.
Bei jedem Einsatz hat das Wohl unserer Patienten die höchste
Priorität. Zu einer fachgerechten Betreuung gehört für uns da-
her auch gegenüber unseren Patienten eine ganz besondere Zu-
wendung und Fürsorge.
Kostenübernahme der Krankenkasse
Mit allen gesetzl. Krankenkassen haben wir Verträge geschlos-
sen, leider ist es nicht immer ganz einfach mit der „Transportge-
nehmigung“ .
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkas-
se ist der „Transportschein“. Dieser wird vom Arzt vor Fahrtan-
tritt ausgefüllt. Hierbei gilt zu unterscheiden: Einweisungen und
Entlassungen aus dem Krankenhaus (stationäre Behandlung)
sind genehmigungsfrei.
Krankenfahrten zur oder von der ambulanten Behandlung bedür-
fen der Genehmigung der Krankenkasse vor Fahrtantritt. Aber
auch hier gibt es Ausnahmefälle wie z.B. Patienten mit einem
Schwerbehindertenausweis – Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“.
Aber auch Patienten mit Pflegegrad 3, 4 und 5 unterliegen nicht
der Genehmigungspflicht.
Gerne geben wir Ihnen Hilfestellung und beantworten Ihre Fra-
gen zum Genehmigungsverfahren. Sie können uns zu jeder Ta-
ges- und Nachtzeit telefonisch erreichen.
Privatfahrten
Sie können Fahrten auch auf eigene Kosten durchführen lassen
und diese per Rechnung selbst bezahlen. Hierbei erstellen wir
Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Zu Privatfahrten gehören Kranken- und Behindertenfahrten zur
Kurzzeitpflege, zur stationären Aufnahme in ein Pflege- und Se-
niorenheim oder zu sonstigen privaten Anlässen.
Kranken- und Behindertenfahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, sowie Entlassungsfahrten
nach der stationären Krankenhausbehandlung bedürfen keiner Genehmigung der Krankenkasse!
Kranken- und Behindertenfahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, sowie Entlassungsfahrten
nach der stationären Krankenhausbehandlung bedürfen keiner Genehmigung der Krankenkasse!
Information
Sie können hier Ihre Anfrage bzw. Vorbestellung tätigen.
Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben zum Auftraggeber (gelbe Felder) und zum Patienten (weiße Felder) um eine exakte Terminplanung zu gewährleisten.
Wir werden Ihre Angaben prüfen und uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.